BVPA-Webinar: Memes mit fremdem Bildmaterial – Nutzung zulässig?

Dürfen Memes in der Pressearbeit und Vermarktung genutzt werden? Wie können sich Rechteinhaber gegen die Verwendung ihrer Werke in den Bild-Text-Collagen wehren? Das BVPA-Webseminar widmet sich dem gesetzlichen Rahmen und kommentiert aktuelle Bildrechts-Entscheidungen.

Unter anderem geht es dem Referenten RA Florian Wagenknecht um folgende Punkte:
[list][*]Auswirkungen des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG)
[*]Was ist unter Karikatur, Parodie, „Pastiche“ zu verstehen?
[*]Einordnung von Satire als Teil der Kunst- und Meinungsfreiheit[readmore]
[*]Was bedeutet die Pastiche-Schranke für Rechteinhaber und Bildnutzer?
[*]Wie kann ich mich gegen die Verwendung meiner Werke in Memes wehren?
[/list]Das Webinar findet am 20. Juni 2024 in der Zeit von 10:00 bis ca. 12:00 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt. Anmeldung unter [email=info@bvpa.org]info@bvpa.org[/email]