AG Hannover: Vater darf Fotos seiner Tochter nicht bei Facebook posten

Ein Vater, der ohne Erlaubnis der sorgeberechtigten Großmutter Bilder seiner Tochter bei Facebook gepostet hatte, wurde dafür vom Amtsgericht Hannover zu einer Strafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt (Az.: 244 Ds 228/19).

Die sorgeberechtigte Großmutter des neun Monate alten Babys hatte dem 23-jährigen Vater erlaubt, sich zusammen mit seinem Kind zu fotografieren, aber ausdrücklich untersagt, die Bilder bei Facebook zu veröffentlichen und damit seinen Facebook-Kontakten Einblick in ihren privaten Wohnraum zu geben. Ihrer Klage vor dem AG Hannover wurde stattgegeben. (Barbara Hartmann)