BVerfG: Fotograf ist nicht für Verpixelung verantwortlich
Ein Fotograf, der ein Bild an eine Redaktion weitergibt, trägt die nicht die Verantwortung dafür, dass durch eine Bildveröffentlichung keine Rechte verletzt werden – die presserechtliche Verantwortung trägt die Redaktion.
Die Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gab der Verfassungsbeschwerde eines Fotografen statt, der 2014 das Bild eines dunkelhäutigen Patienten im Wartebereich des Universitätsklinikums Aachen unverpixelt an die Redaktion der Bild-Zeitung … Weiterlesen