AG München: Nach Filmen einer Verkehrskontrolle zu „Korrekt im Web“-Kurs verurteilt
Ein 21-jähriger Autofahrer hatte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Smartphone die Kommunikation der Beamten aufgenommen, obwohl er mehrfach auf das strafrechtliche Verbot hingewiesen worden war. Bei der nachfolgenden Vernehmung auf der Inspektion wurde ihm der ausgedruckte Gesetzestext ausgehändigt, sein Smartphone als Beweismittel eingezogen und Strafantrag gegen ihn gestellt. Beim Prozess räumte der Mann den Sachverhalt ein, erklärte aber, er … Weiterlesen




