{"id":6947,"date":"2020-04-24T05:52:00","date_gmt":"2020-04-24T05:52:00","guid":{"rendered":""},"modified":"2026-05-18T19:21:05","modified_gmt":"2026-05-18T19:21:05","slug":"lg-darmstadt-5000-euro-schmerzensgeld-f-r-polizistin-in-youtube-video","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/pictorial-online.com\/?p=6947","title":{"rendered":"LG Darmstadt: 5000 Euro Schmerzensgeld f\u00fcr Polizistin in YouTube-Video"},"content":{"rendered":"<p>Unfreiwillige Darstellerin war eine Polizistin im Musikvideo des Konzertes einer Rockband. Sie war dort im Einsatz, weil Demonstrationen gegen das Konzert erwartet wurden. Im Video ist sie zwei Sekunden lang in Gro\u00dfaufnahmen und Zeitlupe zu sehen. Das auf YouTube ver\u00f6ffentlichte Video wurde \u00fcber 150.000 Mal aufgerufen.<\/p>\n<p>Die Polizistin klagte vor dem Landgericht Darmstadt. Sie wollte nicht mit der Rockband in Verbindung gebracht werden, die dem sogenannten \u201eRechtsrock\u201c zugeordnet werde. Die Band gab eine Unterlassungserkl\u00e4rung ab und veranlasste, dass das Bild der Polizistin auf YouTube verpixelt wurde.<br \/>\nDie Polizeibeamtin verlangte die Erstattung ihrer Rechtsanwaltskosten von 1.171,67 \u20ac und 5.000 \u20ac Geldentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Das Gericht gab ihr in beiden Punkten Recht. Ihr st\u00fcnde auch als Polizistin im Einsatz das recht am eigenen Bild zu. Abbildungen ihrer Person d\u00fcrften nur mit ihrer Einwilligung verbreitet werden. Etwas anderes gelte nur, wenn eine der Ausnahmen des \u00a7 23 Abs. 1 KUG erf\u00fcllt sein sollte.<\/p>\n<p>Es sei zwar keine Einwilligung f\u00fcr Bilder von Versammlungen erforderlich, in diesem Fall habe die Veranstaltung als solche aber nicht im Vordergrund gestanden und die Polizistin sei nicht lediglich als Teil der Veranstaltung dargestellt worden. Denn sie war in Gro\u00dfaufnahme und in Zeitlupe zu sehen. Sie stand pers\u00f6nlich im Vordergrund, so das Gericht. Ein Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit, das das Hervorheben dieser Polizistin erfordert, sei nicht begr\u00fcndbar.<\/p>\n<p>Der Veranstalter des Konzertes k\u00f6nne sich zwar generell auf die Kunstfreiheit beziehen, diese gelte aber keineswegs schrankenlos. Der Veranstalter strebe mit seiner \u201eRechtsrock\u201c-Auff\u00fchrung eine politische Aussage an und bringe die abgebildete Polizisten gegen ihren Willen mit dieser in Verbindung, was sie sich nicht gefallen lassen m\u00fcsse. Sie sei au\u00dferdem dazu verpflichtet, sich in Aus\u00fcbung ihres Berufs politisch neutral zu verhalten.<\/p>\n<p>Das Landgericht betonte weiter: Nicht jeder Polizeieinsatz sei ein \u201eEreignis der Zeitgeschichte\u201c \u2013 dieser sei keiner, sondern ein ganz gew\u00f6hnlicher Einsatz.<\/p>\n<p>Die vergleichsweise hohe Geldentsch\u00e4digung von 5.000 Euro begr\u00fcndet das Gericht damit, dass es sich mit der Gro\u00dfaufnahme der Polizistin um einen schwerwiegenden Eingriff in ihr Pers\u00f6nlichkeitsrecht handele. Das Video sei in erheblichem Umfang verbreitet worden, von 150.000 Nutzern aufgerufen worden. Die Verbreitung habe den wirtschaftlichen Nutzen des Veranstalters gef\u00f6rdert. Es m\u00fcsse eine ausreichende \u201eGenugtuung des Verletzen\u201c erfolgen.<\/p>\n<p>Die zeitweilige Verpixelung  habe den Rechtsversto\u00df nicht befriedigend aufgefangen, da die Verbreitung eines einmal ins Internet gestellten Videos nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nne. (Barbara Hartmann)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unfreiwillige Darstellerin war eine Polizistin im Musikvideo des Konzertes einer Rockband. Sie war dort im Einsatz, weil Demonstrationen gegen das Konzert erwartet wurden. Im Video ist sie zwei Sekunden lang in Gro\u00dfaufnahmen und Zeitlupe zu sehen. Das auf YouTube ver\u00f6ffentlichte Video wurde \u00fcber 150.000 Mal aufgerufen.<\/p>\n<p>Die Polizistin klagte vor dem Landgericht Darmstadt. 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