Eine regionale Tageszeitung berichtete über eine Stadtratssitzung in einer sächsischen Gemeinde. Auf den illustrierenden Fotos war die Kämmererin zu sehen. Sie klagte vor dem Landgericht Leipzig auf Unterlassung und bekam dort Recht. Sie habe der Bildveröffentlichung nicht zugestimmt und es liege auch kein Ereignis der Zeitgeschichte vor.
Die Zeitungsverlegerin legte vor dem Oberlandesgericht Dresden Berufung ein, das in der Sache ganz anders urteilte.
Eine Kämmererin, die im Kommunalrecht fünf deutscher Länder neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich ist, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes als Politikerin zu sehen.
Das Gericht kommt im Gegensatz zur Vorinstanz deshalb zu dem Schluss, dass die Bildberichterstattung in der Tageszeitung über die Stadtratssitzung als Ereignis der Zeitgeschichte zulässig war (OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2020 – 4 U 51/20). Es hob mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf.
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Die Zeitungsverlegerin legte vor dem Oberlandesgericht Dresden Berufung ein, das in der Sache ganz anders urteilte.
Eine Kämmererin, die im Kommunalrecht fünf deutscher Länder neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich ist, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes als Politikerin zu sehen.
Das Gericht kommt im Gegensatz zur Vorinstanz deshalb zu dem Schluss, dass die Bildberichterstattung in der Tageszeitung über die Stadtratssitzung als Ereignis der Zeitgeschichte zulässig war (OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2020 – 4 U 51/20). Es hob mit seinem Urteil die Entscheidung des Landgerichts Leipzig auf.
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